Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen oder osteopathischen Behandlung ist ein Verordnungsschein von Ihrem Haus- oder Facharzt erforderlich. Vor Therapiebeginn muss dieser Verordnungsschein von Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.
Am Ende Ihrer Therapie erhalten Sie von uns eine Honorarnote über die erfolgten Therapien. Diese können Sie dann gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein zur Rückvergütung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Kassen. (In der Regel sind das zwischen 30% und 60 % der Kosten).
Die restlichen Kosten, aber auch Privatleistungen wie Osteopathie und Podotherapie, können mit einer privaten Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Die Behandlungskosten sind pro Therapieeinheit entweder in bar oder Bankomat (nur Praxis Tannhäuserring) zu bezahlen.
Kontakt:
Ursula Gollner : +43 676 625 33 76 !!!! Ab 16.03.2021 wieder für Sie da !!!! Termine ab sofort
verfügbar!
Katharina Meixner: +43 699 11 28 6128 !!! Standort Tannhäuserring !!!
Brigitte Silberbauer: +43 681 812 13 183
Katarzyna Stefanovic: +43 664 994 88 826